BEITRAGSORDNUNG DER ÖSTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG IM BILDUNGSWESEN (ÖFEB)

Beschluss der Generalversammlung im September 2022

1. Mitgliedsbeitrag

a) Ordentliche und assoziierte Mitglieder

Der Mitgliedsbeitrag der Österreichischen Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen (ÖFEB) umfasst auch ein Abonnement der von der ÖFEB herausgegebenen Zeitschrift für Bildungsforschung (ZBF). Es gibt zwei Möglichkeiten des Bezugs der ZBF:

  • Mitgliedsbeitrag ÖFEB + ZBF in digitaler Version: € 75,00
  • Mitgliedsbeitrag ÖFEB + ZBF digital + Print-Version (als Hardcopy per Post zugesandt): € 100,00

b) Studentische Mitglieder

Studentische Mitglieder sind Personen, die ein Master-, Diplom-, Doktoratsstudium oder ein vergleichbares Studium betreiben. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag ist für Personen gedacht, die während ihres Studiums nicht berufstätig sind bzw. nur über geringe Einkünfte unterhalb der Zuverdienstgrenze1 für Studierende verfügen. Alle anderen studentischen Mitglieder bezahlen den gleichen Beitrag wie ordentliche oder assoziierte Mitglieder.

  • Studentische Mitgliedschaft (ermäßigt) + ZBF in digitaler Version: € 35,00
  • Studentische Mitgliedschaft (ermäßigt) + ZBF digital + Print-Version: € 50,00
  • Studentische Mitgliedschaft (ermäßigt) ohne Abonnement der ZBF: € 20,00
  • Studentische Mitgliedschaft (nicht ermäßigt) + ZBF in digitaler Version: € 75,00
  • Studentische Mitgliedschaft (nicht ermäßigt) + ZBF in digitaler + Print-Version (als Hardcopy per Post zugesandt: € 100,0

c) Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder sind physische oder juristische Personen, die die bildungswissenschaftliche Forschung, Entwicklung und Lehre in besonderer Weise unterstützen.

  • Mitgliedsbeitrag ÖFEB + ZBF digital + Print-Version: mindestens € 200,-

d) Pensioniere Mitglieder

Pensionierte Mitglieder haben die Möglichkeit, formlos eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrags   zu beantragen.

  • Pensionierte Mitgliedschaft (ermäßigt) + ZBF in digitaler Version: € 35,00
  • Pensionierte Mitgliedschaft (ermäßigt) + ZBF digital + Print-Version: € 50,00
  • Pensionierte Mitgliedschaft (ermäßigt) ohne Abonnement der ZBF: € 20,00

2. Der ÖFEB-Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Jänner fällig. Die zeitgerechte Einzahlung des Beitrages soll durch einen Dauerauftrag gewährleistet werden.

3. Bei Neuaufnahmen ist der ÖFEB-Mitgliedsbeitrag sofort nach der Aufnahme zu entrichten. Bei Neuaufnahmen, die ab Oktober beschlossen werden, entfällt der Mitgliedsbeitrag für das Aufnahmejahr.

4. Bei Neuaufnahmen wird die Mitgliedschaft durch die Bezahlung des ersten Mitgliedbeitrages aktiv. Der Zugangscode zur ZBF Online (bzw. gegebenenfalls die Printversion) wird nach Eingang des Mitgliedsbeitrages zugesandt.

5. ÖFEB-Mitgliedern, die den Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung nicht bis 28. Februar entrichtet haben, wird der Zugang zur digitalen Version der ZBF Online gesperrt und nach Bezahlung im nächsten Quartal wieder geöffnet. Die Zusendung der Printversion der ZBF wird eingestellt und nach Bezahlung des ÖFEB-Mitgliedsbeitrages wieder aufgenommen. Durch die Einrichtung eines Dauerauftrages sollen Zahlungsverzögerungen und damit Bezugsverzögerungen der Zeitschrift vermieden werden.

6. Aus den Mitgliedsbeiträgen erhalten die Sektionen ein Budget für ihre Sektionstätigkeit. Für die ersten 40 Mitglieder jeder Sektion werden € 20,- pro Mitglied ausbezahlt, für alle weiteren Mitglieder € 3,- pro Mitglied. Diese Sektionsgelder werden für jene Mitglieder ausbezahlt, die alle anstehenden Mitgliedsbeiträge bis zum 28. Februar des jeweiligen Kalenderjahres entrichtet haben.

 


1 Über die aktuelle Höhe der Zuverdienstgrenze informiert die folgende Website