Berufs- und Erwachsenenbildung

Die Sektion Berufs- und Erwachsenenbildung versteht sich als Plattform für den Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen in den vielfältigen Themenfeldern und die Diskussion von Forschungsergebnissen. Diese reichen von schulischer Berufsausbildung über berufliche Weiterqualifizierung bis hin zu allgemeiner und politischer Erwachsenenbildung. Die Forschungen in diesen Bereichen umfassen theoretische Grundfragen, bildungsphilosophische Überlegungen, empirische Erkundungen mit vielfältigen Methoden und vieles mehr.

Die Sektion schafft Räume für Vernetzung und will Wissenschaftler_innen aus universitärer und außeruniversitärer Forschung, bildungspolitische Entscheidungsträger_innen und Expert_innen aus der Bildungspraxis in einen Dialog bringen. Sie informiert die Mitglieder über Entwicklungen, Publikationen, Ausschreibungen etc.

Die Sektion ist Mit-Veranstalterin der Österreichischen Berufsbildungsforschungskonferenz und des Werkstattgesprächs Weiterbildungsforschung. Die Sektion unterstützt Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaftler_innen in Qualifizierungsphasen, die von der Gesellschaft betrieben werden (z.B. Emerging Researchers Vertretung im ÖFEB-Vorstand). Im Wirkungsbereich der Sektion wird im Rahmen der Berufsbildungsforschungskonferenz regelmäßig ein Forschungspreis vergeben. 

Die Sektion Berufs- und Erwachsenenbildung wurde 2009 gegründet. Sie umfasst aktuell rund 100 Mitglieder. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der ÖFEB und in unserer Sektion.

Wir haben für die Ansprache und Gewinnung neuer Sektionsmitglieder einen Handzettel_Mitgliederwerbung - BEB-Sektion vorbereitet: dort sind die Vorteile einer Mitgliedschaft in unserer Sektion dargestellt und das Prozedere der Aufnahme als neues Mitglied ist nachvollziebar beschrieben.

 

Ergebnisse der 7. Berufsbildungsforschungskonferenz

Der Tagungsband ist das Ergebnis der 7. Berufsbildungsforschungskonferenz „Wie wollen wir arbeiten? Berufliches Lernen zwischen Tradition und Transformation". Im Zentrum steht die Frage, ob das gegenwärtige berufliche Lernen den Anforderungen des digitalisierten Arbeitsalltags gerecht wird. 

Kostenloser Download

 

Ergebnisse der 6. Berufsbildungsforschungskonferenz

Franz Gramlinger, Annette Ostendorf, Carola Iller, Kurt Schmid, Georg Tafner (Hg.)

Bildung = Berufsbildung?!
Beiträge zur 6. Berufsbildungsforschungskonferenz (BBFK)

Was beschäftigt die Berufsbildungsforschung aktuell? Welche Forschungsfragen müssen sich die Forscher:innen mit Blick auf die Zukunft stellen? Der Tagungsband zeichnet die Themen und Diskussionen der Berufsbildungskonferenz 2018 in Steyr nach.

2019, 394 S., 44,90 € (D) und Open Access
ISBN 978-3-7639-5879-5

  

 

Inselhopping durch die Erwachsenenbildungsforschung

Daniela Holzer, Bettina Dausien, Peter Schlögl, Kurt Schmid (Hrsg.): Forschungsinseln. Beobachtungen aus der österreichischen Erwachsenenbildungsforschung. Münster, New York: Waxmann 2018

Die Forschungsinseln der Erwachsenen- und Weiterbildung sind vielzählig und vielgestaltig und der gesamte Archipel aktueller österreichischer Erwachsenenbildungsforschung ist wohl nicht überschaubar. Dieses Buch ist eine erste Erkundung von Themenfeldern, die aktuell an österreichischen Forschungseinrichtungen bearbeitet werden oder die ihren Blick auf österreichische Bedingungen richten. Dieser regionale Bezug macht vielfältige Forschungsaktivitäten vor Ort sichtbar, aber zugleich bleibt der Versuch, einen Archipel abgrenzen zu wollen, brüchig und entsprechend weisen die vorliegenden Texte auch weit darüber hinaus.

 

Publikation der 5. BBFK (2016)

Peter Schlögl, Michaela Stock, Daniela Moser, Kurt Schmid, Franz Gramlinger (Hg.)
Berufsbildung, eine Renaissance?
Motor für Innovation, Beschäftigung, Teilhabe, Aufstieg, Wohlstand, ...
W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld 2017
351 S., 44,90 € (D)
ISBN 978-3-7639-5763-7

Kostenloser Download:
wbv-open-access.de
https://www.wbv.de/artikel/6004552  

Vorsitzende der Sektion
Assoc.Prof. Dr. Monika Kastner
Universität Klagenfurt

monika.kastner@aau.at

 

Stellvertretende Vorsitzende der Sektion
Mag. Dr. Karin Gugitscher
Österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung (öibf)

karin.gugitscher@oeibf.at

 

HS-Prof. Dr. habil. Karin Heinrichs
Pädagogische Hochschule Oberösterreich

karin.heinrichs@ph-ooe.at

 

Rechnungsprüferin
Dr. Birgit Schmidtke
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

 

Bisherige Sektionsleitung:

2019-2022 Vorsitzende: Monika Kastner, Stellvertretung: Karin Gugitscher, Kurt Schmid, Rechnungsprüfung: Birgit Schmidtke

2017-2019 Vorsitzende: Daniela Holzer, Stellvertretung: Monika Kastner, Kurt Schmid, Rechnungsprüfung: Helmut Fennes

2015-2017 Vorsitzende: Daniela Holzer, Stellvertretung: Bettina Dausien, Kurt Schmid, Rechnungsprüfung: Helmut Fennes

2013-2015 Vorsitzende: Daniela Holzer, Stellvertretung: Bettina Dausien, Peter Schlögl, Rechnungsprüfung: Jörg Markowitsch

2011-2013 Vorsitzende: Daniela Holzer, Stellvertretung: Lynn Chisholm, Peter Schlögl, Rechnungsprüfung: Jörg Markowitsch

2009-2011 Vorsitzender: Jörg Markowitsch, Stellvertretung: Lynn Chisholm, Peter Schlögl, Rechnungsprüfung: ?

 

Sektionsmitglieder im ÖFEB-Vorstand:

2022-2024       Elke Gruber

2015-2017       Monika Kastner

2013-2015       Peter Schlögl

2009-2011       Peter Schlögl

Sektionsordnung der Sektion Berufs- und Erwachsenenbildung (Fassung vom 9. April 2015)

 

§ 1 Status und Aufgaben

  • Die Sektion „Berufs- und Erwachsenenbildung“ ist eine rechtlich unselbständige, organisatorische Teileinheit der „Österreichischen Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen“ (im Folgenden: ÖFEB).
  • Die Sektion „Berufs- und Erwachsenenbildung“ unterstützt die Aufgaben und Ziele der ÖFEB und nimmt ihrem Arbeitsgebiet entsprechende eigenständige Aufgaben wahr. Hierzu gehören beispielsweise
  • die Förderung der Vernetzung von Institutionen sowie einschlägig engagierter Personengruppen und Einzelpersonen im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung,
  • die Organisation und Durchführung einschlägiger Treffen und wissenschaftlicher Tagungen,
  • die Diskussion von theoretischen Modellen, methodologischen Ansätzen, Forschungsmethoden und Standards für die Konzeption, Durchführung, Auswertung und Präsentation von Forschungsprojekten,
  • die Unterstützung der Publikation von Forschungsergebnissen,
  • die Erarbeitung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zu bildungspolitischen Entwicklungen und Entscheidungen
  • die Stimulierung des Austausches zwischen Bildungsforschung, Bildungspraxis, Bildungsverwaltung und Bildungspolitik in allen berufs- und erwachsenenbildungsbezogenen Bereichen,
  • das Anbieten von Fortbildungsveranstaltungen und die gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Forschungsfeld der Berufs- und Erwachsenenbildung,
  • den Aufbau und die Pflege von Kontakten zu wissenschaftlichen Gesellschaften mit ähnlichen Zielsetzungen im In- und Ausland.

§ 2 Mitgliedschaft

  • Mitglieder in der Sektion „Berufs- und Erwachsenenbildung“ sind all jene Mitglieder der ÖFEB, die sich schriftlich dieser Sektion zugeordnet haben.
  • Der Status der Mitgliedschaft in der ÖFEB gemäß § 4 der Statuten der ÖFEB (ordentliches Mitglied, assoziiertes Mitglied, förderndes Mitglied, Ehrenmitglied, studentisches Mitglied) gilt analog in der Sektion „Berufs- und Erwachsenenbildung“.
  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Beendigung der Mitgliedschaft bei der ÖFEB gemäß § 6 der Statuten der ÖFEB, durch freiwilligen Austritt aus der Sektion oder durch Ausschluss.

§ 3 Sektionsorgane

  • Sektionsorgane sind die Mitgliederversammlung, die Sektionsleitung (bestehend aus der/dem Vorsitzenden und zwei StellvertreterInnen) und der/die RechnungsprüferIn.

§ 4 Aufgaben der Sektionsleitung und des/der RechnungsprüferIn

  • Die Sektionsleitung leitet für den Zeitraum der Funktionsperiode die Sektion gemäß den in § 1 festgelegten Aufgaben und Zielen und führt die laufenden Geschäfte. Diese Aufgabe umfasst im Allgemeinen:
  • Entgegennahme und Beantwortung von Eingaben an die Sektion „Berufs- und Erwachsenenbildung“ sowie deren Weiterleitung an die jeweils betroffenen Mitglieder und/oder den Vorstand der ÖFEB
  • Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlungen,
  • Einsetzen einer Wahlkommission bei Briefwahl oder Organisation der Wahl bei der Mitgliederversammlung,
  • Organisation von Veranstaltungen der Sektion,
  • Verwaltung der Sektionsfinanzen und jährliche Rechenschaftsberichte an den ÖFEB-Vorstand und Rechenschaftsbericht an die Mitgliederversammlung nach Ablauf der Funktionsperiode,
  • Publikation von Mitteilungen in den Vereinsorganen der ÖFEB, auf der Internet-Seite der ÖFEB, im Wege von Rundschreiben oder in anderen geeigneten Medien,
  • Vertretung der Sektion „Berufs- und Erwachsenenbildung“ innerhalb der ÖFEB (kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Vorstand und mit anderen Sektionen der ÖFEB) und nach außen,
  • Stellungnahme zu Themen und Ereignissen, die die Anliegen der Sektion „Berufs- und Erwachsenenbildung“ betreffen.
  • Dem/der RechnungsprüferIn obliegt die Prüfung der Finanzgebarung allfälliger Projektkonten der Sektion.
  • Die Sektionsleitung ist gegenüber der Generalversammlung sowie dem Vorstand der ÖFEB berichtspflichtig.

§ 5 Mitgliederversammlung

  • Die Sektionsleitung hat mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Zur Mitgliederversammlung muss unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung drei Wochen vorher schriftlich oder per e-mail geladen werden.
  • Innerhalb von zwei Monaten ist durch die Sektionsleitung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
  • Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
  • Die Mitgliederversammlung nimmt alle zwei Jahre den Rechenschaftsbericht der Sektionsleitung entgegen und entlastet die Sektionsleitung am Ende der Funktionsperiode und führt die Neuwahl durch, falls keine Briefwahl erfolgt.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Sektionsordnung bzw. deren Änderungen.
  • Alle sonstigen Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.

§ 6 Wahl der Sektionsleitung und des/der RechnungsprüferIn

  • Die Sektionsleitung und der/die RechnungsprüferIn werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Eine Briefwahl ist möglich, sofern sie wie in Abs. 4 geregelt durchgeführt wird. Über den Wahlmodus entscheidet die Sektionsleitung.
  • Alle Mitglieder der Sektion sind aktiv wahlberechtigt. Das passive Wahlrecht steht nur ordentlichen Sektionsmitgliedern zu.
  • Die Wahl hat in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen zu erfolgen.
  • Eine Briefwahl erfolgt in folgender Form:
    1. Die Sektionsleitung setzt zwei Sektionsmitglieder als Wahlkommission ein, denen die Organisation und Abwicklung der Wahl unter Einhaltung sämtlicher Erfordernisse der Vorschlagseinbringung, der Geheimhaltung und Redlichkeit obliegt. Den Mitgliedern der Wahlkommission steht kein passives Wahlrecht zu.
    2. Alle Sektionsmitglieder werden von der Wahlkommission schriftlich oder per e-mail aufgefordert, KandidatInnen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder für die Funktionen der/des Vorsitzenden, der zwei StellvertreterInnen und des/der Rechnungsprüfers/Rechnungsprüferin vorzuschlagen. Nach einer Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Personen wird ein Stimmzettel erstellt, aus dem eindeutig hervorgeht, welche KandidatInnen für welche Funktionen zur Wahl stehen.
    3. Jedes Sektionsmitglied erhält auf dem Postweg einen Stimmzettel und ein Rücksendekuvert. Auf dem Stimmzettel ist durch Ankreuzung die Wahl eindeutig kenntlich zu machen. Stimmzettel, in denen für eine Funktion mehr als die zulässige Anzahl an Personen gekennzeichnet sind oder die keine Kennzeichnung enthalten, sind ungültig. Gültig sind außerdem nur jene Stimmzettel, die einzeln im vorgesehenen Antwortkuvert an die Wahlkommission übermittelt werden. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen im verschlossenen Rücksendekuvert bis spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Wahlkommission eingelangt sein.
    4. Die Kuverts werden von der Wahlkommission nach Verstreichen der Rückmeldefrist geöffnet, die Stimmzettel von den Rücksendekuverts unabhängig gesammelt und dann ausgezählt. Das Ergebnis wird bei der Mitgliederversammlung bekanntgegeben und mit der Erklärung der Annahme der Wahl wird die neue Sektionsleitung eingesetzt.
    5. Die Wahlunterlagen sind durch die Sektionsleitung zumindest bis zu einer Neuwahl der Sektionsleitung oder der Auflösung der Sektion aufzubewahren.
  • Scheidet ein Mitglied der Sektionsleitung vorzeitig aus, übernehmen die verbleibenden Mitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung auch die vakante Funktion. Sofern die Funktionsperiode bei dieser Mitgliederversammlung nicht ohnehin endet, ist eine Neuwahl der vakanten Funktion für den Rest der Funktionsperiode durchzuführen.

§ 7 Finanzgebarung

  • Über die Finanzmittel der Sektion disponiert die Sektionsleitung.
  • Im Auftrag des Vorstands der ÖFEB geführte Konten dürfen nur mit dessen Zustimmung überzogen werden.
  • Über die Verwendung der von der ÖFEB bereitgestellten Mittel sowie über sonstige Mittel erfolgt seitens des/der Vorsitzenden eine Rechenschaftslegung gegenüber dem Vorstand und der Generalversammlung der ÖFEB sowie der Mitgliederversammlung der Sektion.

§ 8 Weitere Bestimmungen

  • Für Angelegenheiten, die in der Sektionsordnung nicht geregelt sind, gelten die Statuten der ÖFEB sinngemäß.